Ensemble e.V.

Um schnell und effektiv handeln zu können, hat der Ensemble e.V. in Bremen angeboten, das Projekt „20.000 Bilder – 20.000 Spenden“  als eines seiner Projekte mit durchzuführen. Auf längere Sicht halten wir es jedoch für sinnvoll und anstrebenswert, für das Projekt und die Dauer seiner Durchführung einen eigenen Verein zu gründen.

Selten entsprach ein Projekt in der Geschichte des Ensemble e.V.  gerade durch den Verbindungsgedanken seinen Grundsätzen so sehr,  wie jetzt das 20000PICTURES-Projekt.

Wenn Sie Zeit und Muße haben, lesen sie Gerne im folgenden „Die Ensemble-Idee“, die der Verein seiner Gründung voran stellte und im Anschluss die Satzung des Vereins(, die wir auch aus rechtlichen Gründen mit beifügen).

Die Ensemble-Idee

Wenn man versucht, den Alltag mit Abstand zu betrachten, muss man wohl in sich einen großen Ruhepunkt schaffen, denn wir leben, wie es scheint, in einer rasanten Zeit.

Jede geschichtliche Epoche folgt ihrem ganz eigenen Zeitmaß, das bestimmt ist, von den Bedürfnissen und dem Erfahrungsstand der Menschen im Umgang mit ihrer Umwelt.

Die Industrialisierung der letzten zweihundert Jahre, ist zweifelsohne der prägendste Faktor im Zeitverständnis der Menschen gewesen. Sie hat das Verständnis für Arbeitsabläufe wesentlich verändert und von Beginn an unmittelbar in die soziale Gesellschaftsstruktur eingegriffen.

In den Manufakturen des 18. Jahrhunderts, waren nun an der Erstellung eines Gebrauchsgegenstandes von Anfang bis zur Fertigstellung viele einzelne Menschen beteiligt, von denen keiner mehr angewiesen war, den Gesamtprozess nachzuvollziehen,  sondern auf seinen Arbeitsschritt fixiert und auch inhaltlich reduziert wurde. Während sich vorher ein Handwerksmeister an dem ein oder anderen Arbeitsschritt vielleicht schwer getan hatte, konnte man nun für jeden Arbeitsschritt einzelne Menschen aussuchen, die genau im Erfüllen einer ganz speziellen Aufgabe im Gesamtprozess über ihre ganz eigene Meisterschaft verfügten. So entstand durch Spezialisierung eine ungeheure Zeitersparnis und die Möglichkeit wesentlich schneller zu arbeiten, als ein gewöhnlicher Handwerksbetrieb. Dem einzelnen Menschen ging jedoch mehr und mehr der Überblick und das Verständnis für den Gesamtprozess verloren. Seine Arbeitsverantwortung bezog sich schließlich nur noch auf einen Ausschnitt und nicht mehr auf ein Ganzes.

Wenn man davon ausgeht, dass der Mensch den größten Raum persönlicher Freiheit erlangen kann, wo er sein eigenes Handeln zu verantworten in der Lage ist, hat die Entwicklung der Spezialisierung schwerwiegende Konsequenzen für die persönliche Entfaltung des Menschen erfahren. Durch das Abgeben der Verantwortung für ihr Handeln (im Arbeitsprozess), würden sie in diesem Verständnis auch mehr und mehr die Entwicklung ihrer persönlichen Freiheit in andere Hände gegeben haben. Letztlich die größte Freiheit lag dann verständlicher Weise wieder bei den Menschen, die den Gesamtprozess übersehen konnten, ihn bestimmten und in Gang setzten. So entstand im Laufe der Industriealisierung eine fremdbestimmte Vorgabe der Wahrnehmung und damit der Möglichkeit, wer wie viel Freiheit entwickeln „durfte“. Auch das Verständnis für Verdienst änderte sich selbstverständlich. Wie auch von jeher gewachsen, wurden diejenigen, die den gesamten Prozess zu überblicken und für ihn die Verantwortung zu tragen hatten, am höchsten entlohnt.

Grundsätzlich spricht gegen diese Vorgehensweise nichts, würde sie im vergleichbaren Maße von den leitenden Persönlichkeiten entsprechend sorgsam und in einem verhältnismäßigen Verantwortungsgefühl für die am Prozess beteiligten Menschen umgesetzt.

Dass dies nicht der Fall ist, lehrt uns die Geschichte.

 

Vergleichsweise ähnlich entwickelte sich die Sozialstruktur – und auch diese Entwicklung gilt es nicht zu werten, sondern zu betrachten. Dort, wo die Räume der Verantwortung für viele Menschen immer kleiner gestaltet wurden, verlor sich zusehens auch immer mehr das Verständnis dafür, selbst ein Teil eines Ganzen zu sein.

Ein Verantwortungsgefühl, das früher von einzelnen Menschen durchaus auch in Bezug auf die Berufsgruppe bestanden hatte und beispielsweise in Zunftordnungen auch sozial organisiert war, verfiel mehr und mehr der „Spezialisierung auf die eigene Familie“. Oft bestimmt durch die Arbeitsgewohnheiten der Familienmitglieder, löste sich selbst diese verhältnismäßig kleine soziale Einheit immer mehr auf. Zeit und Raum, Mitverantwortung für die nächsten anderen in der engsten Umgebung zu übernehmen, schränkte sich ebenfalls immer mehr ein.

Die Großfamilien „starben“. Für Kinder wurden Menschen ausgebildet, Berufe geschaffen, die deren Aufwachsen begleiten und an die eigene Erziehungs-Verantwortung abgegeben werden konnte. Ebenso für die alten Familienmitglieder, die im ursprünglichen Sozialgefüge mit ihrer Lebenserfahrung immens wichtige Rolle gespielt hatten.

Heute können wir beobachten, wie sich dieses Verständnis bis in die Beziehungen von zwei Menschen hinein fortpflanzt. Während die Gesellschaft in der äußeren Entwicklung kaum noch mehr erreichen kann, gerät sie sozial immer mehr zu einer „Gemeinschaft der Einzeller“, der die verbindlichen Grundstrukturen verloren gegangen sind.

Kunst und KünstlerInnen, sind zu allen Zeiten Teil dieser Gesellschaft und ihrer Entwicklungen gewesen. Selbst wenn sich KünstlerInnen – sogar in Diktaturen –  immer wieder Freiräume zu schaffen wussten, waren sie doch immer auch dem Tempo und den Gesetzmäßigkeiten ihrer Zeit  und ZeitgenossInnen mit unterworfen. Das sensationell Neue, war immer abhängig von den Begleitumständen und dem jeweiligen Entwicklungsstand der sie umgebenden Gesellschaft. Das Bewusstsein der Menschen dafür, dass die Künstler die bestehenden Vertreter einer Epoche sind und deshalb zu fördern seien, ging immer mehr verloren. Das umgekehrte Bewusstsein der Künstler, dass sie aus diesem Tatbestand heraus eine unglaublich große Verantwortung der Gesellschaft gegenüber zu tragen haben, weil ihre Arbeit in kommenden Epochen das Andenken an die versunkene repräsentieren wird, verschwand ebenso. Sogenannte „Berufs-Künstler“, nehmen oftmals ihre Arbeit nicht mehr als dienende Notwendigkeit dem gesellschaftlichen Gesamt-Entwick-lungsprozess gegenüber wahr, den sie mit zu prägen haben. Eher unterwerfen sie sich den Gesetzmäßigkeiten des Marktes und der Mode. Damit verschwindet der schöpferische Wert der künstlerischen Arbeit aus dem Bewusstsein und wird durch eine marktwirtschaftliche Bemessung des Produktes ersetzt.

Das Verbindende und Verbindliche in der Kunst und zwischen ihren einzelnen Bereichen, weicht der Spezialisierung. Am Theater wird in drei Sparten (Schauspiel, Oper, Ballett) gearbeitet, wobei auch die Sparten in sich weiter aufgeteilt werden. Durch das immer weiter ansteigende Produktionstempo, schließt sich ohnehin fast die Möglichkeit aus, vom Text, über Bühnenbild und Kostüme, beispielsweise für einen Schauspieler den Gesamtprozess begreifen zu lernen und -in Darstellung und Aussage -mit verantworten zu können.

Im Bereich der bildenden Kunst und der Musik, wird die Existenzbedrohung für die KünstlerInnen doch komplexer, soweit sie außerhalb von Betrieben arbeiten. Oft erscheint das Folgen des Trends als einzige Möglichkeit,  auf dem  Markt bestehen zu können und somit die Existenz zu sichern.

So unterwirft sich der sogenannte „Kunstbetrieb“ zusehens ebenfalls der „Produktion“ und ihren Gesetzmäßigkeiten. (Der Umgang mit diesen Begriffen in diesem Zusammenhang ist übrigens sehr spannend).

Die Konsequenzen dieses Vorgangs und der Verlust des Freiheitsaspektes, unterscheidet sich in Folge dessen nicht entscheidend von dem der übrigen Gesellschaft.

Trotzdem regt der künstlerische Beruf schneller an, sich mit dem Phänomen (des Freiheitsverlustes durch Verlust der Fähigkeit Verantwortung in der Arbeit übernehmen zu können) auseinanderzusetzen, es künstlerisch zu prüfen und durch die eigene Arbeit künstlerische Perspektiven entgegenzusetzen.

Gerade dadurch, dass ein künstlerisch arbeitender Mensch im Allgemeinen vielmehr Möglichkeiten hat,  seine Visionen umzusetzen, ruft ihn auch auf, Mitverantwortung zu übernehmen und anderen Menschen Perspektiven aufzuzeigen, die aus der Auseinandersetzung mit der Entwicklung zeitgenössischer Lebenskonzepte  entsprungen sind.

Der Regisseur Peter Brook, sagt einmal sinngemäß: „Das Publikum will in einer Stunde Schauspiel vierzig Jahre Biographie miterleben können“. Damit dies gelingen kann, muss sich der Schauspieler jedoch oft Monate lang bis zur völligen Erschöpfung, mit allen Facetten einer Figur auseinandersetzen. Was er weitergibt, ist nicht die Darstellung eines Weges, sondern die Erkenntnis, die er beim Gehen gewonnen hat. In dem Moment, wo er vor die Zuschauer tritt, trägt er den Weg längst in sich.

Nicht anders verhält es sich in der Malerei oder beim Bildhauer, der in unendlicher, jahrelanger Arbeit ein Material erforscht, der immer wieder scheitern muss, bei einem gebrochenen Stein, bis er schließlich eine kleine Kugel ausstellt. Ein Musiker kann noch so gut spielen, wenn er nicht gelernt hat, wie der Raum auf den Klang reagiert und mit seinem Instrument einzugehen hat, wird er nie wirklich virtuos werden können.

Die Feinsinnigkeit, das Lauschen und Schauen im Innen und Außen, findet sich in allen Künsten wieder. Ganz gleich, ob die einzelnen Künste in unterschiedlicher Art und Weise schauen und lauschen, ob sie unterschiedlichen Tempi folgen: im Ursprung bleiben sie untrennbar verbunden.

Wenn Joseph Beuys davon spricht, dass jeder Mensch in der Lage sei, seine Arbeit schöpferisch/künstlerisch  umzusetzen („Jeder Mensch ein Künstler), geht es um eben diesen Ursprung, der nicht den Künstlern zu eigen ist, sondern dem Menschen an sich. Beuys spricht vielmehr davon, dass im Ringen um eine Erkenntnis auf seinem eigenen Lebensweg, der Hände Arbeit wieder sinnerfüllt und ein schöpferischer, ein künstlerischer Prozess wird. Gemeint – und dieser Logik folgend-  ist also, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, schöpferisch sein Leben und seine Arbeit zu erfüllen, wenn man ihm den Raum dafür nicht verstellt und durch das eigenverantwortliche Handeln eine Freiheit erlangen kann, die aus sich selbst in die soziale Gemeinschaft wirkt. Beuys nennt diesen Prozess, zu dessen Umsetzung er aufruft, die Arbeit an der sozialen Plastik.

Ensemble – travailler ensemble!  – zusammenarbeiten!

Hier setzt der Grundgedanke des Ensemble e.V. an. Bis zur Gründung dieses Vereins wurde jedoch zunächst ein langer Weg gegangen, dessen Form und Ziel noch sehr frei war. In zahlreichen Gesprächen verschiedenster Künstler miteinander, rückte immer wieder das Phänomen der Aufgliederung und Spezialisierung und des „Zerstückelns“ der Kunstbereiche in die Betrachtung.

Die Frage kam auf, in wieweit dieser Prozess negativ zu werten sei, oder aber Zeichen für die Entstehung etwas Neuen, nicht Dagewesenen.

Immer mehr kristallisierte sich der Wunsch nach einem Ort für einen kontinuierlichen Dialog heraus, über die Grenzen der eigenen Tätigkeit hinaus. Während die anfängliche Verbindung der Künstler untereinander stattfand, wurde schon bald nach einer praktischen Umsetzungsmöglichkeit des Verbindungsgedankens gesucht.

Zahlreiche interdisziplinäre Projekte entstanden auf diese Weise. Ebenso sollte die Arbeit im soziokulturellen Bereich einen immer größeren Schwerpunkt in der Arbeit des Ensemble e.V. bekommen.

So steht der Ensemble e.V. heute deutlich für die Förderung und Umsetzung von Projekten in denen Kunst und Bildung untrennbar verbunden sind und deren Ziel  stets auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

 

 

Satzung

Ensemble e.V.

Verein zur Förderung zeitgenössischer Kunstformen

§1       Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Ensemble e.V. – Verein zur Förderung zeitgenössischer Kunstformen“. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
  2. Der Sitz des Vereins ist Bremen.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2      Zweck des Vereins

Ist die Förderung von Kunst und Kultur mit dem Ziel der kulturellen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sowie die Integration ausländischer Künstler.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

–       Die Förderung zeitgenössischer Kunst in Form ihrer praktischen Umsetzung und Veröffentlichung.

–       Den aktiven praktischen Austausch mit Künstlern unterschiedlicher Nationalitäten und Bereiche.

–       Vernetzung von kulturellen Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene

–       Die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten über Theaterpädagogik und zeitgenössische Theater- und Bühnenausdrucksformen

–       Die Förderung zeitgenössischer Bühnenmusik

 

§ 3      Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  2. Die Mitglieder des Vereins erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Alle Inhaber(innen) von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Falls jedoch die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung eine Aufwandsentschädigung festgesetzt werden.

 

§ 4      Mitglieder

  1. Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede Person werden.
  2. Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über die Aufnahme.
  3. Die Mitgliedschaft endet

a)    Durch Tod

b)    Durch Austritt, der dem Vorstand mindestens vier Wochen vor Austritt schriftlich mitgeteilt werden muss.

c)    Durch Ausschluss, der durch den Beschluss der bei der Mitgliederversammlung Anwesenden mit einfacher Mehrheit erfolgt.

 

  1. Mitgliedsbeiträge werden erhoben, soweit es die Mitgliederversammlung bestimmt, und zwar im Umfang, den sie bestimmt.

 

§ 5      Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

a)    Die Mitgliederversammlung

b)    Der Vorstand

 

§ 6      Die Mitgliederversammlung

  1. An der Mitgliederversammlung nehmen die ordentlichen Mitglieder mit Stimmrecht teil.
  2. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Darüber hinaus wird sie einberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder es verlangen.
  3. Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich vier Wochen vorher eingeladen. Tagesordnungspunkte müssen rechtzeitig beim Vorstand eingereicht werden.
  4. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder. Sind diese nicht anwesend, muss für die Satzungsänderung eine zweite Mitgliederversammlung einberufen werden, die in jedem Fall beschlussfähig ist.

 

§ 7      Der Vorstand

 

  1. Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern, von denen eine(r) Schriftführer(in) und eine(r) Kassierer(in) ist. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder für die Dauer eines Jahres gewählt. Der gewählte Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
  2. Über Beratungen und Beschlüsse des Vorstandes, sowie über den Verlauf von Mitgliederversammlungen wird von dem (der) Schriftführer(in) ein Ergebnisprotokoll erstellt, das von einem der Vorstandsmitglieder zu unterzeichnen ist. Die Protokolle stehen den Mitgliedern zur Einsicht offen.
  3. Für Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte benötigt der Verein die Unterschrift von je zwei Vorstandsmitgliedern.
  4. Der Vorstand leitet den Verein im Rahmen dieser Satzung und der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse. Er kann in allen Angelegenheiten Beschlüsse fassen, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. In den für den Verein grundsätzlichen Angelegenheiten soll er Meinungsbildung der Mitgliederversammlung herbeiführen.
  5. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

a)    Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, Aufstellen von Tagesordnungspunkten und Einberufen der Mitgliederversammlungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen. In Dringlichkeitsfällen kann sich diese Frist auf eine Woche verkürzen.

b)    Ausführen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

c)    Aufstellen eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr, das Erstellen einer Jahresrechnung und das Erstellen eines Jahresberichts.

d)    Abschließen und Kündigen von Verträgen

 

§ 8      Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann mit Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder erfolgen

 

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an den „Kulturpädagogischen Initiativbund e.V. , Siedlung Humanopolis“ in Stoetze. Diese Organisation hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. Sollte dieser Verein dann nicht mehr existieren, muss das Vereinsvermögen für steuerbegünstigte Zwecke weiterverwendet werden.

Bremen, den 29.01.1997

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